Informationen zur Rentenkassenbefreiung für Minijobber
Was ist die Rentenkassenbefreiung?
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass von Ihrem Lohn ein Eigenanteil zur Rentenversicherung abgezogen wird. Dieser Eigenanteil beträgt derzeit 3,6 % des Bruttoentgelts.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Befreiung muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden und gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs beim Arbeitgeber.
Voraussetzungen für die Befreiung
Ihr monatliches Arbeitsentgelt überschreitet nicht die Geringfügigkeitsgrenze (556 Euro ab 2026).
Sie sind in einem gewerblichen Minijob oder als Haushaltshilfe tätig.
Sie haben noch keinen Antrag auf Befreiung gestellt oder eine frühere Befreiung widerrufen.
Ihr Arbeitgeber ist bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
Vor- und Nachteile der Befreiung
Vorteile
- • Höheres Nettoeinkommen (kein Eigenanteil zur RV)
- • Mehr verfügbares Geld monatlich
- • Einfache Antragstellung
Nachteile
- • Keine Rentenanwartschaften aus dem Minijob
- • Kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus diesem Arbeitsverhältnis
- • Befreiung kann nicht rückwirkend widerrufen werden
Aktuelle Verdienstgrenzen 2026
| Beschäftigungsart | Monatliche Grenze | Jährliche Grenze |
|---|---|---|
| Minijob (gewerblich) | 556,00 € | 6.672,00 € |
| Haushaltshilfe | 556,00 € | 6.672,00 € |
| Midijob (Übergangsbereich) | 556,01 € – 2.000,00 € | – |
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